Führerscheine und Führerscheinklassen
Wenn Sie bereits 18 Jahre alt sind, können Sie für PKWs die Klasse B erwerben. Zur Grundausbildung gehören, neben der theoretischen und praktischen Ausbildung, die vorgeschriebenen Sonderfahrten. Seit Oktober 2006 stehen wir auch für die PKW-Ausbildung - begleitendes Fahren BF17 - gerne zur Verfügung.
Für die Motorraderlaubnis, Klasse A (beschränkt) ist ebenfalls ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Die unbeschränkte Klasse A kann ab 25 Jahren erworben werden. Damit können Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h gefahren werden. Die Grundausbildung mit Sonderfahrten ist auch hier vorgesehen.
Für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder gilt das Mindestalter von 16 Jahren. Außerdem kann in diesem Alter der neue Führerschein Klasse S (Quats/Fourwheeler) erworben werden. Die Mofa-Prüfbescheinigung können Sie schon ab 15 Jahren erwerben.
Eine praktische und theoretische Prüfung ist, außer bei Mofa und Klasse L (Traktor), in allen Klassen zu absolvieren.
Unser Team bildet für jede Klasse aus.